Gastautorin DEINE CHRISTINE zum Thema Pflegegrad

Ohne Pflegegrad-Einstufung gibt’s keine Zuschüsse von den Kostenträgern. Wie man sie beantragt, erklärt Gastautorin Christine Rupp in ihrem aktuellen Blogbeitrag.


Wer in seiner Eigenständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und Hilfe benötigt, kann bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegegrads beantragen. Bei einer Bewilligung stehen dem Antragsteller nicht nur Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu wie zum Beispiel die Finanzierung einer Haushaltshilfe.

Bereits bei der Bewilligung des Pflegegrads 1 – also für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen im Alltag – können zusätzlich einmalige Zuschüsse für Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen gewährt werden, die die Pflege der betroffenen Person erleichtern oder ihr ein bestmöglich selbstständiges Leben ermöglichen.

Unsere Gastautorin Christine Rupp weiß, wie wichtig eine rechtzeitige Antragstellung ist. In ihrem Blog „Pflegegrad beantragen – So geht es!!!“ rät sie, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, beschreibt ihre Erfahrungen und gibt Tipps.



Deine Christine schreibt in ihrem Blog regelmäßig sehr lebendig, authentisch und positiv über ihr Leben mit MS.


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